(Verband für das Deutsche Hundewesen)
(Gültig ab 01.01.2004)
Allgemeines
Die Prüfungsordnung (PO) des VDH ist für alle Mitgliedsverbände
der Arbeitsgemeinschaft für Zuchtvereine (AZG) und Gebrauchshundeverbände
bindend, d.h., egal ob Schäferhund, Pudel, Terrier oder Mischling,
für jeden Teilnehmer gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen.
Teilnehmen dürfen an diesen Prüfungen nur Hundeführer,
die eine gültige Mitgliedschaft in einem dem VDH oder der FCI angeschlossenen
Verein / Verband nachweisen, die Hunde müssen gegen Tollwut geimpft
sein.
Außerdem ist vor der Teilnahme an einer Schutzhunde- (SchH A,
SchH 1-3) oder Fährtenhundprüfung (FH 1 - 2) die erfolgreiche
Ablegung der Begleithundeprüfung (BH) zwingend notwendig.
Für die einzelnen Prüfungsstufen gelten unterschiedliche
Zulassungsmindestalter, die im folgenden bei den Prüfungsstufen, die
hier nur grob skizziert sind, vermerkt sind.
Begleithundeprüfung (BH)
Zulassungsalter: 15 Monate
Anforderungen:
Leinenführigkeit
Mit durchhängender Leine, Hund links in Kniehöhe, sind verschiedene
Gangarten (normal - schnell - langsam), 90° Winkel nach Rechts und
Links sowie Kehrtwendungen, Grundstellungen (GS) (Hund setzt sich beim
Halten möglichst schnell links neben seinen Hundeführer ohne
Hörzeichen hin) darzustellen. Außerdem muß durch eine
Gruppe sich frei bewegender Menschen gegangen werden und in dieser mindestens
einmal die GS eingenommen werden.
Freifolge
Wie Leinenführigkeit jedoch mit abgeleinten Hund.
Sitz aus der Bewegung
Auf einer geraden Strecke wird im normal Schritt der Hund mit "Sitz"
zum sitzen veranlaßt, während der HF ohne seinen Gang zu unterbrechen
ca. 30 Schritte weitergeht und sich dann umdreht. Nach ca. 30 Sekunden
geht der HF wieder zu seinem Hund zurück und holt ihn ab.
Platz aus der Bewegung + Herankommen
Analog dem Kommando "Sitz" wird der Hund diesmal mit "Platz" zum hinlegen
veranlaßt. Statt dem anschließenden Abholen, wird der Hund
mit "Hier" zum HF gerufen.
Ablegen unter Ablenkung
Während ein 2. Hundeführer die vorstehenden Aufgaben absolviert,
liegt der Hund unangeleint an der Seite ab. Der HF steht währenddessen
ca. 30 Schritt entfernt mit dem Rücken zum Hund.
Führigkeit und Verhalten im Straßenverkehr
Auf einem normalen Gehweg / Straße geht der HF mit angeleinten
Hund. Ein Jogger (Auftragsperson) sowie ein dicht mit Klingelzeichen vorbeifahrender
Radfahrer schneiden den Weg. Zuletzt wird eine Person mit Handschlag begrüßt.
Gegenüber den Personen und Verkehr muß sich der Hund gleichgültig
verhalten.
Verhalten unter erschwerten Bedingungen
In stärkeren Passantenverkehr muß der HF zweimal halten,
der Hund muß sich einmal setzen und einmal auf Kommando legen. Der
Hund hat sich auch trotz zusätzlichen ungewöhnlichen Geräuschen
(z.B. Zug o.ä.) ruhig zu verhalten.
Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint alleingelassenen Hunde,
Verhalten gegenüber Tieren
Der Hund wird an einen Zaun, Mauerring o.ä. angebunden und vom
HF kurzfristig allein gelassen (Situation z.B. beim Einkaufen; HF muß
außer Sicht gehen). Ein zweiter Hund wird vorbeigeführt. Der
alleingelassene Hund soll sich die gesamte Zeit ruhig verhalten und darf
nicht aggressiv auf den anderen Hund reagieren.
Schutzhund A (SchH A)
Zulassungsalter: 18 Monate
Anforderungen:
Die SchH A-Prüfung ist in der Unterordnung und Schutzdienst identisch
mit der SchH 1-Prüfung. Der Unterschied der SchH A-Prüfung zur
SchH 1-Prüfung ist lediglich der Wegfall der Fährtenarbeit bei
der SchH A-Prüfung.
Schutzhund 1 (SchH 1)
Zulassungsalter: 18 Monate
Anforderungen:
Fährte: Der Hund muß eine ca. 300 Schritt lange, ca. 20 Minuten alte Fährte des HF nach 2 Gegenständen absuchen, die er dem HF anzeigen muß (entweder durch verharren vor den Gegenständen (sitzend, liegend, stehend) oder durch apportieren).
Unterordnung: Freifolge, Sitz aus der Bewegung, Platz aus der Bewegung und Ablegen unter Ablenkung analog der BH-Prüfung. Zusätzlich muß noch ein Bringholz auf ebener Erde, nach einem Hin- und Rücksprung über eine 1m hohe Hürde, sowie über eine 1,80m hohe Schrägwand apportiert werden. Desweiteren wird der Hund nach einigen normalen Schritten "Voraus" geschickt während der HF stehen bleibt. Auf Kommando "Platz" hat sich der Hund hinzulegen.
Schutzdienst: Im Schutzdienst soll die Belastbarkeit, Selbstsicherheit,
Nervenfestigkeit, ausgeglichene Triebveranlagung, natürliches Aggressionsverhalten
sowie die Führigkeit des Hundes überprüft werden. Dabei
werden im Schutzdienst drei Phasen unterschieden: Die Streife (umrunden
von Verstecken) und Stellübungen (verbellen des gefundenen Schutzdiensthelfers),
die Kampfhandlungen (Verteidigungsbereitschaft wenn der Schutzdiensthelfer
angreift, Belastungsfährigkeit, Ablassen vom Schutzdiensthelfer und
Bewachung) und die Führigkeit mit optimaler Führer-Hund-Beziehung
(gehorsam in allen Phasen des Schutzdienstes gegenüber dem HF).
Schutzhund 2 (SchH 2)
Zulassungsalter: 19 Monate
Anforderungen:
Fährte: Der Hund muß eine ca. 400 Schritt lange, ca. 30 Minuten alte Fremd-Fährte nach 2 Gegenständen absuchen, die er dem HF anzeigen muß (entweder durch verharren vor den Gegenständen (sitzend, liegend, stehend) oder durch apportieren).
Unterordnung: Zusätzlich wird nach dem Platz aus der Bewegung ein "Steh" aus dem Schritt gezeigt.
Schutzdienst: ähnlich SchH 1-Prüfung
Schutzhund 3 (SchH 3)
Zulassungsalter: 20 Monate
Anforderungen:
Fährte: Der Hund muß eine ca. 600 Schritt lange, ca. 60 Minuten alte Fremd-Fährte nach 3 Gegenständen absuchen, die er dem HF anzeigen muß (entweder durch verharren vor den Gegenständen (sitzend, liegend, stehend) oder durch apportieren).
Unterordnung: Der Hund das "Steh" aus der Bewegung zusätzlich aus dem Laufschritt zeigen.
Schutzdienst: ähnlich SchH 2-Prüfung