Auszug aus der Prüfungsordnung

(Verband für das Deutsche Hundewesen)
(Gültig ab 01.01.2004)

Allgemeines
Die Prüfungsordnung (PO) des VDH ist für alle Mitgliedsverbände der Arbeitsgemeinschaft für Zuchtvereine (AZG) und Gebrauchshundeverbände bindend, d.h., egal ob Schäferhund, Pudel, Terrier oder Mischling, für jeden Teilnehmer gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen.
Teilnehmen dürfen an diesen Prüfungen nur Hundeführer, die eine gültige Mitgliedschaft in einem dem VDH oder der FCI angeschlossenen Verein / Verband nachweisen, die Hunde müssen gegen Tollwut geimpft sein.
Außerdem ist vor der Teilnahme an einer Schutzhunde- (SchH A, SchH 1-3) oder Fährtenhundprüfung (FH 1 - 2) die erfolgreiche Ablegung der Begleithundeprüfung (BH) zwingend notwendig.
Für die einzelnen Prüfungsstufen gelten unterschiedliche Zulassungsmindestalter, die im folgenden bei den Prüfungsstufen, die hier nur grob skizziert sind, vermerkt sind.

Begleithundeprüfung (BH)
Zulassungsalter: 15 Monate
Anforderungen:
Leinenführigkeit
Mit durchhängender Leine, Hund links in Kniehöhe, sind verschiedene Gangarten (normal - schnell - langsam), 90° Winkel nach Rechts und Links sowie Kehrtwendungen, Grundstellungen (GS) (Hund setzt sich beim Halten möglichst schnell links neben seinen Hundeführer ohne Hörzeichen hin) darzustellen. Außerdem muß durch eine Gruppe sich frei bewegender Menschen gegangen werden und in dieser mindestens einmal die GS eingenommen werden.
Freifolge
Wie Leinenführigkeit jedoch mit abgeleinten Hund.
Sitz aus der Bewegung
Auf einer geraden Strecke wird im normal Schritt der Hund mit "Sitz" zum sitzen veranlaßt, während der HF ohne seinen Gang zu unterbrechen ca. 30 Schritte weitergeht und sich dann umdreht. Nach ca. 30 Sekunden geht der HF wieder zu seinem Hund zurück und holt ihn ab.
Platz aus der Bewegung + Herankommen
Analog dem Kommando "Sitz" wird der Hund diesmal mit "Platz" zum hinlegen veranlaßt. Statt dem anschließenden Abholen, wird der Hund mit "Hier" zum HF gerufen.
Ablegen unter Ablenkung
Während ein 2. Hundeführer die vorstehenden Aufgaben absolviert, liegt der Hund unangeleint an der Seite ab. Der HF steht währenddessen ca. 30 Schritt entfernt mit dem Rücken zum Hund.
Führigkeit und Verhalten im Straßenverkehr
Auf einem normalen Gehweg / Straße geht der HF mit angeleinten Hund. Ein Jogger (Auftragsperson) sowie ein dicht mit Klingelzeichen vorbeifahrender Radfahrer schneiden den Weg. Zuletzt wird eine Person mit Handschlag begrüßt. Gegenüber den Personen und Verkehr muß sich der Hund gleichgültig verhalten.
Verhalten unter erschwerten Bedingungen
In stärkeren Passantenverkehr muß der HF zweimal halten, der Hund muß sich einmal setzen und einmal auf Kommando legen. Der Hund hat sich auch trotz zusätzlichen ungewöhnlichen Geräuschen (z.B. Zug o.ä.) ruhig zu verhalten.
Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint alleingelassenen Hunde, Verhalten gegenüber Tieren
Der Hund wird an einen Zaun, Mauerring o.ä. angebunden und vom HF kurzfristig allein gelassen (Situation z.B. beim Einkaufen; HF muß außer Sicht gehen). Ein zweiter Hund wird vorbeigeführt. Der alleingelassene Hund soll sich die gesamte Zeit ruhig verhalten und darf nicht aggressiv auf den anderen Hund reagieren.

Schutzhund A (SchH A)
Zulassungsalter: 18 Monate
Anforderungen:
Die SchH A-Prüfung ist in der Unterordnung und Schutzdienst identisch mit der SchH 1-Prüfung. Der Unterschied der SchH A-Prüfung zur SchH 1-Prüfung ist lediglich der Wegfall der Fährtenarbeit bei der SchH A-Prüfung.

Schutzhund 1 (SchH 1)
Zulassungsalter: 18 Monate
Anforderungen:
Fährte: Der Hund muß eine ca. 300 Schritt lange, ca. 20 Minuten alte Fährte des HF nach 2 Gegenständen absuchen, die er dem HF anzeigen muß (entweder durch verharren vor den Gegenständen (sitzend, liegend, stehend) oder durch apportieren).
Unterordnung: Freifolge, Sitz aus der Bewegung, Platz aus der Bewegung und Ablegen unter Ablenkung analog der BH-Prüfung. Zusätzlich muß noch ein Bringholz auf ebener Erde, nach einem Hin- und Rücksprung über eine 1m hohe Hürde, sowie über eine 1,80m hohe Schrägwand apportiert werden. Desweiteren wird der Hund nach einigen normalen Schritten "Voraus" geschickt während der HF stehen bleibt. Auf Kommando "Platz" hat sich der Hund hinzulegen.
Schutzdienst: Im Schutzdienst soll die Belastbarkeit, Selbstsicherheit, Nervenfestigkeit, ausgeglichene Triebveranlagung, natürliches Aggressionsverhalten sowie die Führigkeit des Hundes überprüft werden. Dabei werden im Schutzdienst drei Phasen unterschieden: Die Streife (umrunden von Verstecken) und Stellübungen (verbellen des gefundenen Schutzdiensthelfers), die Kampfhandlungen (Verteidigungsbereitschaft wenn der Schutzdiensthelfer angreift, Belastungsfährigkeit, Ablassen vom Schutzdiensthelfer und Bewachung) und die Führigkeit mit optimaler Führer-Hund-Beziehung (gehorsam in allen Phasen des Schutzdienstes gegenüber dem HF).

Schutzhund 2 (SchH 2)
Zulassungsalter: 19 Monate
Anforderungen:
Fährte: Der Hund muß eine ca. 400 Schritt lange, ca. 30 Minuten alte Fremd-Fährte nach 2 Gegenständen absuchen, die er dem HF anzeigen muß (entweder durch verharren vor den Gegenständen (sitzend, liegend, stehend) oder durch apportieren).
Unterordnung: Zusätzlich wird nach dem Platz aus der Bewegung ein "Steh" aus dem Schritt gezeigt.
Schutzdienst: ähnlich SchH 1-Prüfung

Schutzhund 3 (SchH 3)
Zulassungsalter: 20 Monate
Anforderungen:
Fährte: Der Hund muß eine ca. 600 Schritt lange, ca. 60 Minuten alte Fremd-Fährte nach 3 Gegenständen absuchen, die er dem HF anzeigen muß (entweder durch verharren vor den Gegenständen (sitzend, liegend, stehend) oder durch apportieren).
Unterordnung: Der Hund das "Steh" aus der Bewegung zusätzlich aus dem Laufschritt zeigen.
Schutzdienst: ähnlich SchH 2-Prüfung